AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1961fc0e719-4325054de7e45180) · Abgerufen am 09.10.2026 18:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-298372-2025/

Rahmenvereinbarung: Kanalspülung von Entwässerungseinrichtungen AM Kist und Hösbach

Notice-ID: ted-298372-2025 · Procedure-ID: 3cfb0406-2f61-46b7-95fa-6ac2293ea4b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern, Nürnberg
Veröffentlicht
08.05.2025
Frist (Submission)
17.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90470000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rahmen-Höchstwert
320.304 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Kanalspülung von Entwässerungseinrichtungen AM Kist und Hösbach: Reinigung und Kanalkamerabefahrung von Entwässerungseinrichtungen auf den Betriebsstrecken der BAB A3, A45, A81 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Kist und der Autobahnmeisterei Hösbach, inklusiv der Entsorgung des anfallenden Spülgutes mit einem Saug- und Spülwagen. Hierzu zählen: Kanalrohrleitungen in verschiedenen Durchmessern, Drainageleitungen, Schlitzrinnen, Sammelschächte, Einlaufschächte und Auslaufschächte.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).