AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.07.2026 00:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-299527-2025/

Glasfaserbreitbandanschluss für 65 kommunale Schulen der Landeshauptstadt Magdeburg im Stadtgebiet Magdeburg

Notice-ID: ted-299527-2025 · Procedure-ID: 12a538ea-1b8c-4c75-8d9b-7ce54bf0f115

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Magdeburg
Veröffentlicht
08.05.2025
Frist (Submission)
26.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Einrichtung, Bereitstellung und Service von 65 Glasfaseranschlüssen in 2 Losen - 1 Gbit/s Download und 200 M/bits Upload Der Fachbereich Schule und Sport der Landeshauptstadt Magdeburg schreibt die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für Breitbandanschlüsse an kommunalen Schulen in zwei Teillosen aus. Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Internetanschlüssen mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 1 Gbit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload. Die bisherige Anbindung erfolgt durch die Deutsche Telekom über bereits bis zur jeweiligen Abnahmestelle verlegte Glasfaserleitungen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
97 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale), Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).