AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausbauplanung der Kirschenallee in den Leistungsphasen 1 bis 4
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission, Lübeck
- Veröffentlicht
- 30.04.2026
- Frist (Submission)
- 09.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, die Kirschenallee als Teil der K 19 auszubauen. Dafür soll der Fahrbahnquerschnitt auf 6,50 m verbreitert und der Gehweg auf 3,00 m Breite über die gesamte Länge von rund 1.250 m angelegt werden. Es wurden bereits Achsvarianten untersucht, von denen nun die Vorzugsvariante mit einer Untervariante nördlich der Schlutuper Bahn weiter zu bearbeiten sind. Im Zuge der Kirschenallee befinden sich drei Bushaltestellenpaare und eine Fußgänger-LSA. Durch Teilung der Richtungsfahrbahnen (die zuvor genannte Untervariante) nördlich der Schlutuper Bahn ist zudem durch die so vergrößerte Knotenpunktgeometrie Kirschenallee/Wesloer Landstraße die Leistungsfähigkeit dieses signalisierten Knotens zu untersuchen und zu bewerten. Vergeben werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI §47. Ziel ist die Erarbeitung einer Entwurfsplanung als Entscheidungsgrundlage für die Politik und die Absicherung der Genehmigungsfähigkeit der der Politik vorgelegten Variante. Die projektspezifische Kommunikation - mündlich wie auch schriftlich - findet ausnahmslos in deutscher Sprache statt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.08.2026
- Ende
- 18.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 92 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.