AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 09:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-302705-2025/

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Heidenrod, Aarbergen und Hohenstein sowie der Stadt Bad Schwalbach im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Notice-ID: ted-302705-2025 · Procedure-ID: de9b4055-c9af-453e-8433-3d205b18dde7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Heidenrod als federführende Kommune der IKZ RTK Aar, Heidenrod
Veröffentlicht
09.05.2025
Frist (Submission)
16.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Die Gemeinden Heidenrod, Aarbergen und Hohenstein sowie die Stadt Bad Schwalbach haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen diese Kommunen das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die vier vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen. Federführend ist die Gemeinde Heidenrod (Zuwendungsempfänger), welche per Aufgabenübertrag in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt der IKZ Rheingau-Taunus (IKZ RTK Aar) vorgesehen ist. Die Gemeinde Heidenrod als federführende Kommune hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat die Gemeinde Heidenrod eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Gemeinde Heidenrod als federführende Kommune tritt daher vorliegend als Konzessionsgeber auf (im Folgenden daher auch Bezeichnung als "Konzessionsgeber") und führt das vorliegende Vergabeverfahren durch. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) der Leistungsbeschreibung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5KBN/documents heruntergeladen werden können.

Vertragslaufzeit

Periode
84 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).