AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y62HSAU/documents) · Abgerufen am 28.08.2026 14:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-303107-2024/

Rohbauarbeiten / Generalsanierung Hallenbad Rinteln

Notice-ID: ted-303107-2024 · Procedure-ID: cc8911fb-7289-42b6-a115-90fdff913e48

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Stammdaten

Auftraggeber
Bäderbetriebe Rinteln GmbH, Rinteln
Veröffentlicht
22.05.2024
Frist (Submission)
24.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262311 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.051.141 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- Allgemeine Erdarbeiten Außenraum, ca. 230 m³ Aushub, ca. 50 m³ Bodeneinbau - Grundleitungen, erdverlegte Rohrleitungen ca. 400 m Rohrleitungen + Erdarbeiten im Gebäudeinneren (Bestand) - Abbrucharbeiten Stahlbeton Sohle Bestand ca. 85m² - Betonsanierungsarbeiten von Bestandsbauteilen ca. 140 m² - Beton- und Stahlbetonarbeiten, ca. 410 m³ Ortbeton, ca. 75 t Betonstahl - Mauerwerksarbeiten, ca. 350 m² KS-Mauerwerk und ca. 650 m² Hochlochziegel - Abdichtungsarbeiten, ca. 210 m² Bitumendickbeschichtung Sockelbereich - Putzarbeiten Keller in Kleinstflächen, ca. 80 m² Innenputz - Malerarbeiten Keller, ca. 1000 m² - Estricharbeiten in Kleinstflächen, ca. 30 m² Zementestrich

Vertragslaufzeit

Beginn
02.09.2024
Ende
16.05.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
68 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr u. Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).