AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 23:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-303773-2026/

LWL - Förderschulzentrum, Bielefeld (Senne I); Erstellung eines Erdsondenfeldes-Geothermie; Erdsondenanlage; 26-004 E

Notice-ID: ted-303773-2026 · Procedure-ID: 7d040c28-576d-4e0d-8c18-776b2fff49dd

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Stammdaten

Auftraggeber
LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb (LWL-BLB)
Veröffentlicht
04.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221250 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
753.989 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auf der Liegenschaft des LWL-Förderschulzentrums ist ein Erdsondenfeld geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Erdsondenfeld welches der Versorgung der Wärmepumpenanlage im geplanten Neubau als Wärmequelle und während des Sommers als Rückkühlmöglichkeit dient. Als Vorbereitung für die Erstellung der Erdsondenanlage ist eine ca. 1.000 m2 große Baustraße zu erstellen. Das Erdsondenfeld ist mit ca. 100 Bohrungen mit einer Tiefe bis zu 150 m zu erstellen. Umfang dieser Leistungsbeschreibung sind somit die Sondenbohrungen, die horizontalen Anbindeleitung sowie die entsprechenden Verteiler für die Sonden. Die Sonde wird als Doppel-U-Sonde in die Bohrung abgeteuft. Anschließend erfolgt die Verpressung des Zwischenraums mit einer wärmeleitfähigen Suspension. Am Ende der Doppel-U-Sonde wird ein Sondenkopf installiert, welcher die beiden Vorlauf- und Rücklaufleitungen auf jeweils eine Vorlauf- und eine Rücklaufleitung zusammenführt (Hosenstück).

Vertragslaufzeit

Beginn
13.08.2026
Ende
21.10.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Daldrup & Söhne AG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).