AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Errichtung eines Gymnasiums (BT 4) am Schulzentrum Ochtrup - Tischlerarbeiten - Innentüren
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Ochtrup, Ochtrup
- Veröffentlicht
- 01.05.2026
- Frist (Submission)
- 03.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45422000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
- ca. 37 Stück Holztürblätter mit Stahlzargen verschiedener Abmessungen, (Brandschutz-)Anforderungen und Qualitäten - ca. 20 Stück Holztürblätter mit Elementzargen und Verglasung verschiedener Abmessungen, (Brandschutz-)Anforderungen und Qualitäten - ca. 37 Stück Holztürblätter mit Holzstockzargen verschiedener Abmessungen, Anforderungen und Qualitäten - ca. 5 Stück Glastrennwandelemente mit Türblatt, Oberlicht, Seitenteilen und Rahmenelementen aus Massivholz verschiedener Abmessungen, Anforderungen und Qualitäten - ca. 20 Stück Stahltürblätter mit Stahlzargen verschiedener Abmessungen, (Brandschutz-)Anforderungen und Qualitäten - erforderliche Ausstattung der vorgenannten Türelemente mit u.a. Garnituren, Schließtechnik, Schlosstechnik, Kennzeichnungen, etc. - ca. 17 Stück WC-Tür- und Trennwandanlagen für WC-Anlagen verschiedener Abmessungen, Anforderungen und Qualitäten, u.a. je Anlagentyp 7-türig, 4-türig, 3-türig, 2-türig, inkl. Ausstattung je Kabine und sonstiger zugehöriger Elemente, wie z.B. Schamwände in erforderlicher Anzahl - Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung Antriebe und Feststellanlagen - Jährliche Wartung und Prüfung Antriebe und Feststellanlagen
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 44 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.