AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYYRYTPKY04XN/documents) · Abgerufen am 15.08.2026 00:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-304949-2026/

Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung flexibler Mobilfunklösungen (SIM/eSIM)

Notice-ID: ted-304949-2026 · Procedure-ID: c9aafc48-1c60-4750-904a-ceb7f9a07c71

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Eschborn
Veröffentlicht
30.04.2026
Frist (Submission)
02.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31712112 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Telekommunikation
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss von Mobilfunkverträgen zur Nutzung von Sprach- und Datendiensten für dienstliche Zwecke. Die Leistung umfasst die Bereitstellung von SIM-Karten/eSIM einschließlich Netzbereitstellung, Tarifstruktur, Vertrags- und Abrechnungsmanagement sowie begleitende Serviceleistungen. Die Lieferung von Endgeräten (Mobiltelefonen, Smartphones oder sonstiger Hardware) ist ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Nutzung erfolgt mit bereits vorhandenen oder separat beschafften Endgeräten der Auftraggeberin.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).