AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYNLAU3/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 02:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-307349-2026/

Umbau und Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule - hier: Rohbauarbeiten

Notice-ID: ted-307349-2026 · Procedure-ID: e2043295-dd14-4aef-aaad-273c4a327950

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oelde, Oelde
Veröffentlicht
30.04.2026
Frist (Submission)
03.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45223220 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die erweiterten Rohbauarbeiten umfassen ca. 148 m³ Betonarbeiten mit ca. 82 m³ Fundamente, 7 m³ Fundamentplatten und 59 m³ Wänden bzw. Decken, sowie 151 m³ WU-Bodenplatte und 3 m³ WU-Aufzugsunterfahrt. Für die Errichtung der WU-Bodenplatte und der Fundamente ist ggf. eine offene Wasserhaltung notwendig. Ebenfalls umfassen das LV-erweiterter Rohbau Erdarbeiten für einen Aushub und Verfüllungsmenge von ca. 923,8 m³ sowie Abbdichtungs- und Dämmarbeiten. Darüber hinaus Teil der erweiterten Rohbauleistungen sind die partiellen Rückbau- und Umbauarbeiten (mehrheitlich Mauerwerk) des Bestandsgebäudes.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).