AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 17:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-30793-2025/

Bauüberwachungsleistungen für ETCS Maßnahmen im Korridor Rhine Alpine Südwest und POS Nord

Notice-ID: ted-30793-2025 · Procedure-ID: 565ad5e6-b6cf-4385-ace4-2664af389730

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
21.12.2024
Frist (Submission)
21.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im hiesigen Vergabevorgang werden die Bauüberwachungsleistungen der Projekte ETCS L2 POS Nord und ETCS L2 Korridor Rhine Alpine Teilprojekt Südwest vergeben. Ziel beider Projekte ist die Etablierung von ETCS in einem bestimmten Streckenbereich. Bei der POS Nord werden die Stellbereiche der UZ Saarbrücken, UZ Einsiedlerhof und UZ Neustadt (Ausschreibungsinhalt über den gesamten Bereich) mit je einem RBC ausgerüstet. Für den Korridor Rhine Alpine wird der Bereich von Mannheim bis vor Basel mit den RBC Mannheim, RBC Karlsruhe, RBC Rastatt, RBC Offenburg (nur Anteil UZ Achern im Bereich RBC Offenburg als Ausschreibungsinhalt), RBC Freiburg und RBC Buggingen mit ETCS ausgerüstet. Genauere Projektbeschreibungen können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.12.2029

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).