AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Landeshauptstadt Schwerin - Verpflegung/Getränke für Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Werkstraße 209
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister, Schwerin
- Veröffentlicht
- 07.04.2025
- Frist (Submission)
- 21.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 55500000 — Hotel und Gastronomie
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Verpflegung der Gemeinschaftsunterkunft Werkstraße 209 in 19061 Schwerin mit einer Kapazität von 192 Plätzen aus. In der Gemeinschaftsunterkunft werden durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Die Unterkunft wird durchgehend mit zwei Wachleuten bewacht. Die Leistungserbringung umfasst: - die Zubereitung bzw. Zusammenstellung der Mahlzeiten - die Anlieferung von Verpflegung und Getränken zur Unterkunft - die Ausstattung der Bewohner mit Geschirr, sowie die Rücknahme und Reinigung des Geschirrs - die Rücknahme von Speiseabfällen, Verpackungsmaterial und Leergut (soweit dies von den Bewohnern überlassen wird; eine gesonderte Verrechnung von Pfand entfällt) und deren Entsorgung. Die Lagerflächen in den Räumlichkeiten sind begrenzt. - Die Reinigung der vom Auftragnehmer genutzten Räumlichkeiten und Flächen - Erstellung des Speiseplans wöchentlich im Voraus - zur Verfügung stellen einer Servicekraft
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2025
- Ende
- 30.06.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 54 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.