AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Realisierungswettbewerb Neubau Feuerwehrhaus | Kressbronn am Bodensee
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Kressbronn
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Beschreibung
Die Gemeinde Kressbronn a. B. beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses im Gebiet Bachtobel. Das bestehende Feuerwehrhaus ist hinsichtlich Mannschaftsstärke und Fahrzeugbestand nicht mehr ausreichend dimensioniert. . Vor diesem Hintergrund soll am nordwestlichen Rand der Gemeinbedarfsflächen der städtebaulichen Neuentwicklung „Bachtobel“ ein neues Feuerwehrhaus errichtet werden. Durch die Lage auf dem vorgesehenen Grundstück können Nutzungskonflikte mit angrenzenden Bereichen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der neue Standort bietet die Chance optimale Voraussetzungen im Hinblick auf Ausrüstung, Räumlichkeiten, Personal und Fahrzeuge zu erzeugen und somit eine dauerhafte Sicherstellung einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr zu gewährleisten. Eine besondere Herausforderung besteht darin, das neu entwickelte Quartier mit Wohnungsbau und Gemeinbedarfsflächen angemessen zu berücksichtigen. . Es ist von einer Gesamt-Nutzfläche von ca. 2650m² auszugehen. Im Gebäude sind 12 Abstellplätze für Feuerwehrfahrzeuge in der Fahrzeughalle vorgesehen. . Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. . Teilnahmeberechtigt sind Architekt/-innen in Bewerberteams mit Landschaftsarchitekt/-innen sowie Ingenieur/-innen der Fachrichtung Tragwerksplanung (oder vergleichbare Qualifikation). . Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/-in / Landschaftsarchitekt/-in / Ingenieur/-in der Fachrichtung Fachplanung Tragwerksplanung oder eine vergleichbare Qualifikation zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbenden die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Master, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Kurzinformation.