AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Malente-Kurpark-Freianlagen_BEK
Stammdaten
- Auftraggeber
- BIG Städtebau GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Malente
- Veröffentlicht
- 29.05.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Verkehr & Logistik
Beschreibung
Grundleistungen: Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI. Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen. Für die Honorarermittlung des Leistungsbausteins 1 soll die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone V gemäß § 40 HOAI, Basishonorarsatz, zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen. Für die Honorarermittlung des Leistungsbausteins 2a soll die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone IV gemäß § 40 HOAI, Basishonorarsatz, zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen. Für die Honorarermittlung des Leistungsbausteins 2b soll die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone III gemäß § 40 HOAI, Basishonorarsatz, zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend. Besondere Leistungen: Als besondere Leistung sind geplant (für alle Leistungsbausteine): 1. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen 2. Kartieren und Untersuchen des Bestandes, floristische oder faunistische Kartierungen (in Abhängigkeit der vorliegenden Unterlagen) 3. Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln 4. Erstellen von einreichungsfertigen Baumfällanträgen 5. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist 6. Beurteilen von planerischen Vorleistungen weiterer Objektplaner, Fachplaner oder Bauunternehmer 7. Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten 8. Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände (in Abhängigkeit der vorliegenden Unterlagen) 9. Gartendenkmalpflegerische Untersuchung 10. Bau- und landschaftsgestalterische Beratung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen - Mitwirken beim Erarbeiten und Durcharbeiten der Vorplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen in gestalterischer Hinsicht - Darstellen des Planungskonzeptes unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer und umweltbeeinflussender Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen - Mitwirken beim Werten von Angeboten einschließlich Sondervorschlägen unter gestalterischen Gesichtspunkten 11. Erarbeitung von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelegung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen 12. Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung) Besondere Leistung für die Leistungsbausteine 2a und 2b: 1. Beratung zu Anlagen der technischen Ausrüstung bzw. zu anderen Objekten im Objekt der Freianlage Die Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI werden in Stufen beauftragt:Die Beauftragung erfolgt in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 2 (Leistungsbaustein 1) bzw. 1 bis 4 (Leistungsbausteine 2a und 2b). Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses der zu erarbeitenden Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanung und dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen.Die Bildung weiterer Beauftragungsstufen steht der Auftraggeberin frei. D. h. es können auch einzelne Leistungsphasen (z. B. nur Leistungsphase 5) oder auch einzelne Leistungen aus Leistungsphasen (z. B. nur einzelne Grundleistungen einer Leistungsphase) gesondert beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht. Die Leistungen sind frei von Rechten Dritter zu erbringen.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Neumann Gusenburger
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis