AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E56332171) · Abgerufen am 01.08.2026 15:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-318741-2025/

Reinigungsdienstleistungen städtischer Liegenschaften im Rahmen einer Rahmenvereinbarung

Notice-ID: ted-318741-2025 · Procedure-ID: 4b154234-87d6-4434-b849-a1f5534d6a69

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Stammdaten

Auftraggeber
Bauamt Bad Wimpfen, Bad Wimpfen
Veröffentlicht
15.05.2025
Frist (Submission)
13.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rahmen-Höchstwert
680.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- Los 1: Unterhaltsreinigung für die Gebäude - Hohenstaufen Gymnasium - Hohenstaufen Gymnasium Turnhalle - Stauferhalle - Cube sowie - eine Generalreinigung je Jahr. — - Los 2: Unterhaltsreinigung für die Gebäude: - Kernzeitbetreuung - KiGa Landgraben - KiGa Neutor - KiGa Weimar - KiTa Wolfsberg sowie - eine Generalreinigung je Jahr. — Los 3 - Glasreinigung für die Gebäude: - Kernzeitbetreuung - KiGa Landgraben - KiGa Neutor - KiGa Weimar - KiTa Wolfsberg - Hohenstaufen Gymnasium - Hohenstaufen Gymnasium Turnhalle - Cube

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).