AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 13:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-319084-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Vergabe von Objektplanungsleistungen Architektur (Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI)

Notice-ID: ted-319084-2025 · Procedure-ID: ba027be9-bd26-425d-ad35-345cc98fe95f

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Stammdaten

Auftraggeber
Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Veröffentlicht
19.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark

Beschreibung

Die zentrale Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) am Standort Winnenden verursacht altersbedingt zunehmend Geräteausfälle, welche auch vom Umfang immer größer werden. Dadurch wird der OP-Betrieb beider Klinikstandorte wesentlich gefährdet und in Folge die Patientenversorgung. Darüber hinaus stößt die AEMP immer weiter an ihre Kapazitätsgrenzen. Daher ist eine Ersatzbeschaffung und Erweiterung der AEMP zwingend erforderlich. Die bauliche Umsetzung der neuen AEMP sieht eine Fertigstellung bis Mitte des Jahres 2028 im Idealfall vor. Um in diesem Zeitraum den Betrieb der AEMP weiter sicherzustellen, wurde eine Interimslösung erarbeitet. Diese sieht die Anschaffung von neuen Reinigungs- und Desinfektionsgeräten vor, welche anschließend in die neue AEMP übernommen werden können. Da diese Gerätebeschaffung ebenfalls einer europaweiten Ausschreibung unter-liegt und erst ab Januar 2026 einsatzbereit wären, muss bis dahin eine Containerlösung für den Übergang mögliche kurzfristige Ausfälle der Bestands-AEMP kompensieren.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).