AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3da7e56b-6dba-4191-aa86-27b12bfc612f) · Abgerufen am 02.08.2026 10:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-320348-2026/

Lieferung von Polymere

Notice-ID: ted-320348-2026 · Procedure-ID: 3da7e56b-6dba-4191-aa86-27b12bfc612f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Paderborn, Paderborn
Veröffentlicht
08.05.2026
Frist (Submission)
16.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24500000 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der vom AG zu vergebende Auftrag beinhaltet die Lieferung sowie die Einsatz- und Verbrauchsoptimierung von ca. 42.500 kg Handelsware HW/a Pulverpolymer für die Faulschlammentwässerung mittels Zentrifuge und ca. 7.500kg HW/a Pulverpolymer für die Überschussschlammeindickung mittels Siebband. Die Mengenangaben basieren auf die Durchschnittlichen Jahresverbrauchsmengen von 2022 - 2026. Neben der Lieferung von Produkten in hoher, gleichbleibender Qualität beinhaltet der Auftrag eine Servicedienstleistung mit anwendungstechnischer Beratung. Erfüllungsort ist die Kläranlage Paderborn

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).