AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/321654-2025) · Abgerufen am 09.10.2026 01:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-321654-2025/

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 mit Beladung für die Gemeinde Fünfstetten, VG Wemding, Lkr. Donau-Ries

Notice-ID: ted-321654-2025 · Procedure-ID: a3d33128-ae8a-44a6-a4a2-53064d693af7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Fünfstetten, VG Wemding
Veröffentlicht
19.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144213 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
479.725 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-5, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis. Andreas Dittlmann Sonja Weber 19.09.2024 31.12.2027 — Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-5, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis. Andreas Dittlmann Sonja Weber 19.09.2024 31.12.2027 — Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-5, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis. Andreas Dittlmann Sonja Weber 19.09.2024 31.12.2027

Vertragslaufzeit

Beginn
03.04.2025
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Fischer Feuerlösch- und Arbeitsschutzgeräte GmbH · Rosenbauer Deutschland GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).