AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.06.2026 06:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-322924-2026/

Ki-Wohngeldassistenz

Notice-ID: ted-322924-2026 · Procedure-ID: 7f875e40-4476-4fbb-955b-00d70a69e570

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Potsdam
Veröffentlicht
08.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48900000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.258.800 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Beschaffung eines KI-Assistenzsystems für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen erfolgt im Rahmen des Projektes zum landesweiten Rollout einer KI-unterstützten Bearbeitung von Wohngeldanträgen. Ziel ist ein landesweites Angebot für die Nutzung eines Softwaretools für alle 39 Wohngeldbehörden des Landes zu schaffen, mit dem die Vorprüfung von Wohngeldanträgen KI basiert unterstützt wird. Damit soll insbesondere die Bearbeitung von Wohngeldanträgen in den Wohngeldstellen signifikant beschleunigt, die Sachbearbeitungen vor Ort entlastet, die Zeit von Antrag zur Auszahlung des Wohngeldes für Bürgerinnen und Bürger spürbar verkürzt sowie die Verfahrensführung in den Wohlgeldstellen harmonisiert werden. Das KI-Assistenzsystem soll als Software-as-a-Service (SaaS) aus einer Cloud-Umgebung bereitgestellt werden.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).