AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Impfstoffe PÄZ
Stammdaten
- Auftraggeber
- Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, Magdeburg
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
- Frist (Submission)
- 11.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 33650000 — Medizintechnik
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2029 (zzgl. einmalige Verlängerungsoption bis zum 31.08.2030) soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Apotheke für die Bestellung und Belieferung des Polizeiärztlichen Zentrums (PÄZ) von Impfstoffen abgeschlossen werden. Der Auftraggeber kann und wird keine vertragliche Verpflichtung eingehen, die eine bestimme Mindestabnahmemenge beinhaltet. Der geschätzte Jahresbedarf an Impfstoffen ergibt sich aus den Jahresbestellmengen 2023-2025 und dient der besseren Kalkulation. Auf Grund nicht vorhersehbarer Bedingungen, z. B. polizeiliche Großeinsatzlagen, wechselnde Anzahl von Auslandskadern, besondere epidemiologische bzw. polizeiliche Situationen, welche einen erhöhten Impfbedarf der Beamten erforderlich machen, entstehen Schwankungen der Verbräuche von Impfstoffen. Der Abruf erfolgt voraussichtlich bis zu 10-mal jährlich nach Bedarf und Verbrauch des PÄZ. Der konkrete Einzelabruf erfolgt in Form von einzelnen Bestellungen durch das PÄZ mit den gewünschten Impfstoffen, der Bestellmenge, dem Lieferort sowie ggf. die Inanspruchnahme von Sonder-/Zusatzleistungen (z. B. Beratung, Information über Lieferengpässe usw.). Die Bestellung der Impfstoffe soll über ein Online-Bestellsystem erfolgen. Die Leistung wird als Gesamtauftrag vergeben.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 31.08.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.