AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.06.2026 15:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-326042-2024/

Planmäßige Instandsetzung (Zwischeninstandsetzung) Korvette Kl. 130 OLDENBURG

Notice-ID: ted-326042-2024 · Procedure-ID: 1843d6ce-b908-4627-abc0-b04f7a7de5dd

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Stammdaten

Auftraggeber
Marinearsenal Dienstort Rostock, Rostock
Veröffentlicht
15.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Das Marinearsenal beabsichtigt eine planmäßige Instandsetzung der Korvette Kl. 130 OLDENBURG im Marinearsenal Dienstort Rostock (Liegenschaft Warnowwerft) als Eigeninstandsetzung durchzuführen. Die Einheit wird im Laufe des Vorhabens gedockt und komplett eingezeltet. Am Schiff werden umfangreiche schiffbauliche Arbeiten sowie zahlreiche technische Änderungen durchgeführt. Das Marinarsenal stellt die notwendige Infrastruktur einschließlich des Docks zur Verfügung. Für die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen werden fachliche Arbeitspakete gebildet, die in jeweils separaten Vergabeverfahren an externe Firmen vergeben werden. Das gegenständliche Vergabeverfahren beinhaltet die Instandsetzungsleistungen des Arbeitspaketes (AP) 02 Antrieb.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.12.2024
Ende
07.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).