AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e07ceac2f-526a74f3edcbee98) · Abgerufen am 07.08.2026 22:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-326060-2026/

Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt Rottweil - Estrich und Hohlraumboden

Notice-ID: ted-326060-2026 · Procedure-ID: e19eae7c-77ac-441d-8fce-0c0d9cfa4f05

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Rottweil, Rottweil
Veröffentlicht
11.05.2026
Frist (Submission)
19.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262320 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Kreis Rottweil plant den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für das Landratsamt mit einer Größenordnung von ca. 16.500 m² BGF und ca. 67.800 m³BRI. Die Leistungen dieses Auftrages umfassen Arbeiten zu: Estrich und Hohlraumboden mit den folgenden Leitmengen: -Ausgleichsdämmungen, d=25 bis 150 mm: ca. 8.500 m² -Schwimmender Zementestrich: ca. 800 m² -Zement-Heizestrich: ca. 1.300 m² -Calciumsulfat-Heizestrich: ca. 6.500 m² -Hohlraumböden mit Calciumsulfat-Heizestrich: ca. 1.500 m² -Beschichtungen UG und Bestand: ca. 120 m²

Vertragslaufzeit

Beginn
09.02.2027
Ende
09.11.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).