AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 04:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-327978-2026/

Grüne-Aue-Schule, Neubau - Elektroinstallationsarbeiten

Notice-ID: ted-327978-2026 · Procedure-ID: 40fa7a0b-441c-4aa5-86dc-173c26e0dabb

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Gronau (Westf.), Gronau
Veröffentlicht
12.05.2026
Frist (Submission)
16.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Gronau (Westf.) plant den Neubau der Grüne-Aue-Schule, einer Grundschule im Stadtwesten. Hierfür ist die Brachfläche der ehemaligen Bahntrasse zwischen Marschallstraße im Norden und Steinstraße und Brookstraße im Süden vorgesehen. Hier steht für den Neubau der Schule eine Fläche von ca. 5.500 m² zur Verfügung. Die Fläche wurde vorab gewerblich genutzt und wird vor Beginn der Rohbauarbeiten durch ein beauftragtes Unternehmen saniert. Am zukünftigen Schulgebäude werden Erd- und Obergeschoss in Holz-Hybrid-Bauweise errichtet. Der Teilkeller wird aus WU-Beton hergestellt. Das Gebäude erhält eine Flachdachkonstruktion mit abschließender Dachbegrünung und Photovoltaikanlage in Teilbereichen. Im Rahmen dieses Projektes werden die Elektroinstallationsarbeiten ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Periode
274 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
12 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).