AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 12:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-328771-2026/

Deutschland – Bauarbeiten – Bauleistungen für den Teilneubau der Heinrich-Grupe-Schule in 37124 Rosdorf (Verlängerung)

Notice-ID: ted-328771-2026

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Rosdorf
Veröffentlicht
13.05.2026
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
12.580.038 €

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, nachfolgende Gewerke wie folgt in das 80 %-20 %-Kontingent des § 3 Abs. 9 der Vergabeverordnung (VgV) zu unterteilen: 80 %-Kontingent und damit "europaweite Beschaffung": - 120 - Schadstoff- und Rückbauarbeiten 1. Bauabschnitt (bereits vergeben) - 130 - Rohbauarbeiten (1. BA bereits vergeben) - 140 - Zimmer- und Holzbauarbeiten - 150 - Dachdeckerarbeiten (1. BA bereits vergeben) - 160 - Fenster / Außentüren - 180 - Putzarbeiten / Klinker außen - 190 - Putzarbeiten innen 2. Bauabschnitt - 200 - Estricharbeiten 2. Bauabschnitt - 210 - Fliesen- und Plattenarbeiten - 220 - Trockenbauarbeiten - 230 - Innentüren - 240 - Tischlerarbeiten - Sanitärarbeiten - Heizungsbauarbeiten - Lüftungsbauarbeiten - Elektrotechnik - Gebäudeautomation - Aussenanlagen Neubau - Aussenanlagen Altbau 20 %-Kontingent und damit "nationale Beschaffung": - 110 - Gerüstbauarbeiten (1. BA bereits vergeben) - 120 - Abbrucharbeiten 2. Bauabschnitt - 190 - Putzarbeiten innen 1. Bauabschnitt - 200 - Estricharbeiten 1. Bauabschnitt - 250 - Stahlbauarbeiten - 270 - Bodenbelagsarbeiten - 280 - Malerarbeiten - 300 - Baureinigung - 99 Feuerlöscher - Blitzschutz - Aufzug (bereits vergeben)

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).