AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YD2MKJ6/documents) · Abgerufen am 24.08.2026 01:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-330784-2026/

26-0196 Beschaffung Druckmaschinen

Notice-ID: ted-330784-2026 · Procedure-ID: 34d8fa9f-b64c-4f97-ad70-a1a16d46706d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wolfsburg, Wolfsburg
Veröffentlicht
13.05.2026
Frist (Submission)
16.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30122100 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
210.834 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beide Systeme: Digitales Laser Farbdrucksystem, Durcken Farbe und S W, bedruckbare Papierformate 148 mm bis 700 mm (Simplex und Duplex), Anzahl Papierkassetten 4, davon mind. 2x DIN SR A3 mit Vakuum Technologie. Telefoncheck innerhalb von 2 Stunden/Vor Ort Service innerhalb von 4 Stunden mit eigenen Technikern des Anbieters. 2 Schulungstage vor Ort. Hauptsystem: Belastbarkeit im Monatsdurchschnitt 150.000 A4 Seiten, in der Spitze 500.000 A4 Seiten Back Up System: Interne Multifalzeinheit, Belastbarkeit im Monatsdurchschnitt 100.000 A4 Seiten, in der Spitze 250.000 A4 Seiten

Vertragslaufzeit

Beginn
30.09.2026
Ende
05.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).