AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19df21cbeee-13e80cf82776a6f1) · Abgerufen am 30.09.2026 16:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-331118-2026/

Leasingfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren für das Land Hessen

Notice-ID: ted-331118-2026 · Procedure-ID: 8f32ee87-9db1-4fbe-a7d7-72744a084c70

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-, Wiesbaden
Veröffentlicht
13.05.2026
Frist (Submission)
14.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34111000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zum Leasing von 13 Fahrzeugen der Kompaktklasse / Unteren Mittelklasse, Benzin, Kombi/Lim 5-türig über 24 Monate — Rahmenvereinbarung zum Leasing von 2 Fahrzeuges der Oberen Mittelklasse, Benzin, Kombi über 24 Monate — Rahmenvereinbarung zum Leasing von 38 Fahrzeugen der Kompaktklasse / Unteren Mittelklasse, Diesel über 24 Monate — Rahmenvereinbarung zum Leasing von 5 Fahrzeugen der Mittelklasse, Diesel über 24 Monate — Rahmenvereinbarung zum Leasing eines Fahrzeuges der Oberen Mittelklasse, Diesel als Kombi über 24 Monate

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).