AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 05:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-331456-2025/

Feuerwehr und Bauhof Gemeinde Reiskirchen, Technische Ausrüstung (HLS) Lph 1-9

Notice-ID: ted-331456-2025 · Procedure-ID: 3ba7b149-dbcc-4fb1-9c68-ec80014e37b0

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Reiskirchen, Reiskirchen
Veröffentlicht
20.05.2025
Frist (Submission)
01.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71312000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Reiskirchen plant die umfassende Sanierung und Erweiterung des gemein-samen Gebäudekomplexes von Feuerwehr und Bauhof in der Freiherr-vom-Stein-Straße 7-9 in 35447 Reiskirchen. Der bestehende Gebäudekomplex soll modernisiert und aufge-stockt werden. Es sollen alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (§§ 55 Abs. 3, 56 HOAI i.V.m. Anlage 15 zu HOAI 2021) der Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen und 3. Lufttechnische Anlagen beauftragt werden. Die Leistungen werden im Wege einer stufenweisen Beauftragung gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beauftragt.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.07.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).