AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.05.2026 15:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-334969-2026/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Landkreis Gifhorn - Fortschreibung Landschaftsrahmenplan

Notice-ID: ted-334969-2026 · Procedure-ID: 1487a446-8f1e-4994-9910-2746730749a4

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Gifhorn
Veröffentlicht
18.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind die nachfolgenden Planungsleistungen der - Landschaftsrahmenplanung gemäß §§ 25, 30 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4 (Los1) - Datenvorauswertung und Biotopkartierung (Los 2) Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig. Der Auftraggeber beauftragt zunächst für Los 1 nur die Leistungsphase 1 gemäß HOAI und für Los 2 die Datenvorauswertung (Auswertung der vorhandenen Daten/Luftbildinterpretation) Er behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. — Gegenstand des Auftrags sind die nachfolgenden Planungsleistungen der - Landschaftsrahmenplanung gemäß §§ 25, 30 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4 (Los1) - Datenvorauswertung und Biotopkartierung (Los 2) Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig. Der Auftraggeber beauftragt zunächst für Los 1 nur die Leistungsphase 1 gemäß HOAI und für Los 2 die Datenvorauswertung (Auswertung der vorhandenen Daten/Luftbildinterpretation) Er behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

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