AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 06:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-335048-2025/

Überschwemmungsgebiet Wondreb, Hydraulische Modellierung und Berechnung inkl. Vermessung

Notice-ID: ted-335048-2025 · Procedure-ID: fa062648-cf18-4b62-85ca-9cf029bb6663

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserwirtschaftsamt Weiden, Weiden i.d.OPf.
Veröffentlicht
22.05.2025
Frist (Submission)
24.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt das Wasserwirtschaftsamt Weiden die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Wondreb (Insgesamt handelt es sich dabei um ca. 44 km Fließgewässerlänge - ohne Ausleitungsstrecken und Seitengewässer). Diese Maßnahme erfolgt im Zuge der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sowohl die Durchführung von Vermessungsarbeiten als auch die hydraulische Modellierung und Berechnung des Überschwemmungsgebiets für die Jährlichkeiten HQ5, HQ10, HQ20, HQ100 und HQextrem.

Vertragslaufzeit

Beginn
25.08.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
48 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).