AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Abdichtungsarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Sprinkenhof GmbH, Hamburg
- Veröffentlicht
- 13.05.2026
- Frist (Submission)
- 15.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45320000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Beschreibung der Leistung: Für eine qualitative Revitalisierung der Bausubstanz wurde eine umfangreiche Planung der Sanierungsarbeiten für das gesamte Gebäude durchgeführt. Bereiche der Kellersohle, die noch im ursprünglichen Zustand, aber abgängig oder statisch nicht nachweisbar sind, werden erneuert. Die Dächer werden saniert. Die Außenfassaden werden denkmalgerecht untersucht und saniert. Das historische Erscheinungsbild des Schumacher-Baus und die ursprüngliche charakteristische Zellen-Anordnung der Büroräume werden im Wesentlichen beibehalten. Es ist keine große Umplanung der Flächen vorgesehen, lediglich in Teilbereichen werden großzügigere Team- und Netzwerkräume vorgesehen sowie Zellenbüros zusammengefasst, um einem moderneren Bürokonzept zu entsprechen. Die angedachte hochwertige Qualität der Ausführung soll die kulturhistorische Bedeutung dieses Baudenkmals zur Geltung bringen. Weiterhin sind eine komplette Sanierung der TGA-Installationen, die Errichtung einer PV-Anlage sowie eine Brandschutzertüchtigung vorgesehen. Wesentliche Arbeiten: Bestandteil dieser Ausschreibung sind die Abdichtungsarbeiten der Außen als auch Innenwände des 1. Untergeschosses, mittels Injektionen als Horizontalsperre oder als vollflächige Injektion.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.09.2026
- Ende
- 04.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Freie und Hansestadt Hamburg - Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.