AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 23:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-335838-2026/

Deutschland – Fällen von Bäumen – Rahmenvereinbarung zur Baumpflege auf städtischen Liegenschaften der Stadt Hamm

Notice-ID: ted-335838-2026 · Procedure-ID: 06ba78b0-e2ee-44bb-86ac-a4758c483cd4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
Veröffentlicht
18.05.2026
Frist (Submission)
01.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77211400 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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