AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Fällen von Bäumen – Rahmenvereinbarung zur Baumpflege auf städtischen Liegenschaften der Stadt Hamm
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- Frist (Submission)
- 01.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77211400 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV). — An den insgesamt ca. 62.200 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflegemaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen. Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Es gelten die "Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)". Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 41 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.07.2026
- Vergabeergebnis