AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 19:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-338252-2026/

Auswahl einer neuen ERP-Lösung

Notice-ID: ted-338252-2026 · Procedure-ID: 22d63b3b-791e-4562-9b32-632b83e5acd7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR, Klingenmünster
Veröffentlicht
13.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48451000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Pfalzklinikum setzt derzeit SAP für die Bereiche Finanzbuchhaltung, Materialwirtschaft, Apotheke und Controlling ein. Der Support für das bestehende SAP-System wird jedoch zum Ende des Jahres 2027 eingestellt. Vor diesem Hintergrund ist geplant, eine ERP-Lösung, die aus ein oder mehreren Systemen bestehen kann, für die Bereiche Finanzbuchhaltung, Materialwirtschaft, Apotheke und Controlling auszuwählen und einzuführen. Ziel ist es, das SAP-System, welches aktuell für diese Bereiche im Einsatz ist, vollständig abzulösen und dabei den spezifischen Anforderungen des Pfalzklinikums und den geltenden gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Die neue Lösung soll insbesondere eine prozessuale Standardisierung, Digitalisierung und Automatisierung der Abläufe unterstützen, Medienbrüche reduzieren sowie ein zukunftsfähiges, integriertes Berichtswesen ermöglichen.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).