AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.06.2026 02:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-339617-2026/

Durchführung wiederkehrender Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel

Notice-ID: ted-339617-2026 · Procedure-ID: c81fe480-29cf-4a7d-b578-f379c328ce65

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeipräsidium Mittelfranken, Nürnberg
Veröffentlicht
15.05.2026
Frist (Submission)
15.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71631000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
400.129 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Durchführung wiederkehrender Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 4;

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1

Geschätzter Wert
90.583 €

Los 2 — Los 2

Geschätzter Wert
21.733 €

Los 3 — Los 3

Geschätzter Wert
31.562 €

Los 4 — Los 4

Geschätzter Wert
56.186 €

Vertragslaufzeit

Periode
96 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
15 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken-Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).