AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://trading.energie-handelsplatz.de/?tenderID=50209) · Abgerufen am 03.10.2026 16:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-341712-2024/

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Gemeinde Gröbenzell für die Lieferjahre 2025 und 2026 mit der Option der einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr

Notice-ID: ted-341712-2024 · Procedure-ID: 9a486cb9-0afa-46c5-bcac-0f4b772c29f4

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Gröbenzell - vertreten durch die ISPEX Consulting GmbH, Gröbenzell
Veröffentlicht
07.06.2024
Frist (Submission)
08.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
866.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Auftraggeberin für die Lieferjahre 2025 und 2026 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 83 Lieferstellen einschl. der Straßenbeleuchtung mit einem Gesamtstrombedarf von rd. 1,26 Gwh pro Jahr.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
21 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).