AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.06.2026 09:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-343269-2026/

Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1.4 und 1.5

Notice-ID: ted-343269-2026 · Procedure-ID: b2d9f1f3-7fb9-4783-a1dc-ed3b058af33a

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg, Neubrandenburg
Veröffentlicht
18.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg wurde vom Land M-V mit der Aufstellung einer EW-Bau für die Grundsanierung des Lehrgebäudes 2 der Fachhochschule in Güstrow beauftragt. Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung wurde herausgestellt, dass die Durchführung der Baumaßnahme in drei Bauabschnitten erfolgt. Zur Sicherstellung des Lehrbetriebes und Bereitstellung von Seminarräumen sind Interimsunterbringungen im Gebäude Goldberger Straße 8 und in den Containeranlagen A1 und A2 heranzuziehen. Beitrag z. EW-Bau: 05/2027, Baubeginn: 06/2028, Fertigstellung 10/2031, Planungsanforderungen.: hoch (ALG1.5), durchschn. (ALG1.4) Kosten brutto (01-2026): KG440 1.200.000 Euro, KG450 424.000Euro

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
14.12.2031

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).