AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.06.2026 10:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-346198-2024/

Grundhafter Ausbau der Blücherstraße

Notice-ID: ted-346198-2024 · Procedure-ID: 9a4aae35-eb54-4f01-9034-8c9f233b4dfd

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Stammdaten

Auftraggeber
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Bauamt, Rostock
Veröffentlicht
10.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
286.072 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Tiefbauamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant, den Straßenzug Schwaaner Landstraße - Puschkinplatz - Blücherstraße in den kommenden Jahren grundhaft zu sanieren und zu gestalten. Die Maßnahme Blücherstraße soll sich hinsichtlich Gestaltung und Verkehrsorganisation an der bereits abgeschlossenen Planung Herweghstraße orientieren, da beide Straßen in einem engen funktionalen Zusammenhang stehen. Bei der Planung sind vorhandene Planungen und Studien zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Zwei Teilbereiche des Straßenzuges sind vertiefend zu betrachten. Im Zusammenhang mit der Verkehrsanlagenplanung ist die bestehende Straßenbeleuchtungsanlage durch eine moderne LED Beleuchtungsanlage zu ersetzen und der Ersatzneubau der Fußgänger-LSA zu planen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 MONTHS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).