AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDU6J/documents) · Abgerufen am 12.09.2026 08:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-349713-2026/

Bereitstellung von 360-Grad Straßenpanoramabildern inkl. eines webbasierten Präsentationssystems

Notice-ID: ted-349713-2026 · Procedure-ID: aff565a8-cb3a-402c-b1d5-9c839a85b9bd

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg
Veröffentlicht
13.05.2026
Frist (Submission)
16.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71354000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
513.340 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bereitstellung von Straßenpanoramabildern und zur Erfassung von Laserscan-Daten (LIDAR) aus einer Befahrung des Gebietes des Rhein-Sieg-Kreises inklusiver der Nutzung der vom Auftragnehmenden gehosteten Webanwendung. Zu dem Auftrag gehören ebenfalls Dienstleistungen für Schulungsmaßnahmen bezüglich der Webanwendung und der Administration durch den Auftragnehmer. Im Falle bereits vorhandener Aufnahmen beim Auftragnehmenden sollten diese den in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen entsprechen und nicht älter als aus dem Jahr 2023 sein.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).