AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen für das Vorhaben „Kloster Malchow Haus 1 Innensanierung“ in 17213 Malchow (Juni)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Inselstadt Malchow, Malchow
- Veröffentlicht
- 12.06.2024
- Frist (Submission)
- 28.06.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 337.139 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Technische Ausrüstung Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Leistungsphasen 1-9, gem. § 55 HOAI. Ein erheblicher Anteil der für diesen Bauabschnitt zur Verfügung stehenden Mittel (ca. 1,1 Mi0. EUR) muss bis Ende 2025 abgerufen werden. Entsprechend schnell sind die Planungen durchzuführen und auf einen Zeitnahmen Baubeginn hinzuwirken. — Technische Ausrüstung Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Leistungsphasen 1-9, gem. § 55 HOAI. Ein erheblicher Anteil der für diesen Bauabschnitt zur Verfügung stehenden Mittel (ca. 1,1 Mi0. EUR) muss bis Ende 2025 abgerufen werden. Entsprechend schnell sind die Planungen durchzuführen und auf einen Zeitnahmen Baubeginn hinzuwirken. — Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI. Ein erheblicher Anteil der für diesen Bauabschnitt zur Verfügung stehenden Mittel (ca. 1,1 Mi0. EUR) muss bis Ende 2025 abgerufen werden. Entsprechend schnell sind die Planungen Durchzuführen und auf einen Zeitnahmen Baubeginn hinzuwirken.
Lose
3 Lose.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 12 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 64 DAYS
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.06.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.