AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18cf7d64de9-5ce02763b8452a44) · Abgerufen am 18.10.2026 01:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-35515-2024/

Roßdorf: Errichtung Flockungsfiltration

Notice-ID: ted-35515-2024 · Procedure-ID: 78c937cb-12e3-4c4b-a0db-acfac3037ff9

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Roßdorf , Gemeindewerke Roßdorf, Roßdorf
Veröffentlicht
11.01.2024
Frist (Submission)
22.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71322000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.180.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Leistung umfasst Planungsarbeiten zur Errichtung einer Flockungsfiltration der Gemeinde Roßdorf.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Ingenieurbauwerke Verfahrentechnische Ausrüstung

Geschätzter Wert
781.513 €

Los 2 — Technische Ausrüstung EMSR

Geschätzter Wert
155.462 €

Los 3 — Tragwerksplanung

Geschätzter Wert
226.891 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2024
Ende
31.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).