AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8b931d07-8aef-4207-8d45-9cb9e8772f32) · Abgerufen am 02.09.2026 17:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-35596-2024/

UiPath Lizenzen für die DB Systel GmbH

Notice-ID: ted-35596-2024 · Procedure-ID: c89708aa-48a1-4913-94cb-6027ea771fc4

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Systel GmbH (Bukr 2B, 44), Frankfurt am Main
Veröffentlicht
13.12.2023
Frist (Submission)
24.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die DB Systel GmbH als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns betreibt in seinem Portfolio Softwarelösungen im Bereich Robotics Process Automation (RPA) und versorgt aufbauend darauf weitere Konzerngesellschaften als Kunden des Auftraggebers mit Leistungen/Services dieser Art. Bestandteil dieses Portfolios sind Komponenten des Softwareproduktes „UiPath“. Der Auftraggeber beabsichtigt diese Softwareprodukte weiterhin in seinem Portfolio zu führen, um auch weiterhin seine Kunden mit den notwendigen Leistungen/Services versorgen zu können.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
30.06.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Monate
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).