AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erstellung und Inbetriebnahme von mindestens 15 Stück Polleranlagen in Hamburg, Ersatzteillieferung und Bereitstellung einer zentralen Software zur Steuerung und Fernüberwachung aller Polleranlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, Hamburg
- Veröffentlicht
- 14.06.2024
- Frist (Submission)
- 24.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45233293 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 3.829.048 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Sinne der Verkehrsberuhigung und einer autoarmen Innenstadt plant die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die Installation von mindestens 15 automatisch versenkbaren Polleranlagen (POA) in verschiedenen Arealen und Straßenabschnitten in Hamburg. Der Auftraggeber Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) als Realisierungsträger der FHH ist u.a. für die Realisierung und den Betrieb der POA verantwortlich. Die in den Vergabeunterlagen benannten Ausführungszeiten sind zwingend zu beachten. Die vorliegende Ausschreibung umfasst in diesem Zusammenhang alle Leistungen zur: - Bereitstellung, Implementierung und Betreiben einer zentralen Software zur Steuerung und Fernüberwachung im Zuge dieses RV neu erstellter Polleranlagen in Hamburg einschließlich der Softwarewartung, -Entstörung sowie Supportleistungen. - Lieferung, Bau und Inbetriebnahme von 15 Stück Polleranlagen sowie optional 25 Stück weitere Polleranlagen bestehend aus insgesamt 50 versenkbaren Pollern. - Anwenderschulung zur Wartung, Entstörung und Instandsetzung der POA. - Anwenderschulungen zur Bedienung der Software - Ersatzteilversorgung über die erwartete Lebensdauer der POAs
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.07.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen - Beschaffungsstelle, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.