AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6XYTV7S1YNJ/documents) · Abgerufen am 30.08.2026 23:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-356667-2026/

UKM Marienhospital GmbH - Geb. 9910 Standort Steinfurt - Neubau Bettenhaus 1. und 2. BA - G12 Trockenbauarbeiten

Notice-ID: ted-356667-2026 · Procedure-ID: f5d3342f-19e7-44fb-8ba7-ee41f2e3dac2

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Stammdaten

Auftraggeber
UKM Marienhospital GmbH, Münster
Veröffentlicht
22.05.2026
Frist (Submission)
23.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45324000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
926.993 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Projekt "Neubau Bettenhaus" ist ein Teil der Konzeptplanung "Neustrukturierung Marienhospital Steinfurt" und wird durch das Land NRW und die Stadt Steinfurt in Teilen gefördert. Im 1. Bauabschnitt wurde zunächst der Nordflügel (BT X) abgerissen und ein viergeschossiger Baukörper mit zentraler Notaufnahme, zwei Pflegestationen, sowie Technik- und Logistikflächen geschaffen. - ca. 1.200 m2 Rasterdecke - ca. 500 m2 Akustik-GK Decke - ca. 1.500 m2 GK-Decke - ca. 900 m2 Metallklappdecke - ca. 260 m2 Strahlenschutzwände - ca. 3.800 m2 Metallständerwände - ca. 990 m2 Trockenputz

Vertragslaufzeit

Periode
13 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).