AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 10:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-356787-2026/

EU-Vergabe -Corporate PKI - DB Systel

Notice-ID: ted-356787-2026 · Procedure-ID: 6c34197e-e56b-42cb-a52d-99e0bfd8dc86

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DB Systel GmbH (Bukr 2B, 44), Frankfurt am Main
Veröffentlicht
22.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Der AG stellt heute bereits über sein Portfolio Services im Bereich Public Key Infrastructure (PKI) allen Konzerngesellschaften der Deutschen Bahn AG zur Verfügung und der AG hat vor dies auch in Zukunft anzubieten. Im Rahmen des Konzernprojekts wird eine neue PKI-Software-Lösung zur konzernweiten und einheitlichen Nutzung gesucht, um moderne, automatisierte und möglichst standardisierte Technologien zu nutzen, um Zertifikate bereitzustellen. Die PKI-Softwarelösung des AN wird dem AG zum Betrieb als On-Premise-Lösung bereitgestellt, d.h. der Betrieb der PKI-Softwarelösung erfolgt durch den AG vollständig in einer der Cloud-Umgebungen (AWS oder Microsoft Azure) des AGs. Unter On-Premise-Lösung wird in dem vorliegenden Fall die Bereitstellung der von Softwarelizenzen und der dazugehörigen Software-Pakete (oder Software-Appliances) verstanden, welche dem AG zur Miete vom AN überlassen werden.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).