AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/019e4a54-9d6e-409b-8714-58b7e39d2387/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 29.09.2026 19:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-357537-2026/

Neubau des Forschungsgebäudes Laborverbundneubau IFW | ct.qmat, Los 4440 - Niederspannungsanlagen

Notice-ID: ted-357537-2026 · Procedure-ID: 019e4a54-9d6e-409b-8714-58b7e39d2387

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Stammdaten

Auftraggeber
Leibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung Dresden e. V. (Kurz: IFW Dresden e. V.), Dresden
Veröffentlicht
21.05.2026
Frist (Submission)
18.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214610 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
3.109.107 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Niederspannungsanlagen für den Neubau des Forschungsgebäudes Laborverbundneubau IFW|ct.qmat bestehend aus: - 3 Niederspannungshauptverteiler bis 1250 A; - 3 erdverlegte Kabelanlagen mit jeweils ca. 80 m Trassenlänge und 6 parallel geführten Systemen 240 mm²; - 74 Etagen- und Laborverteiler; - 120 Einbauleuchten; - 820 lineare Pendel- und Anbauleuchten; - 640 m LED-Lichtbandsysteme; - 974 Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung mit einer Gesamtleistung von ca. 11 kW; - ca. 3.800 Installationsgeräte; - umfangreiche Potentialausgleichs- und Erdungsanlagen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).