AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43MSC7/documents) · Abgerufen am 19.10.2026 06:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-357707-2026/

Verblendarbeiten Haus 1B und 3

Notice-ID: ted-357707-2026 · Procedure-ID: 50a611bd-4eae-4c78-a073-d368163bf090

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Handwerkskammer Dortmund, Dortmund
Veröffentlicht
22.05.2026
Frist (Submission)
26.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262521 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

HAUS 3 ca. 2.400 m2 Verblendmauerwerk mit Kerndämmung aus Steinwolle, davon ca. 220 m2 Reliefmauerwerk ca. 144 m2 Polystyrol Hartschaumdämmung am Fußpunkt ca. 250 m2 Bituminöse Abdichtung am Fußpunkt ca. 700 m Butylfolie ca. 590 m Fertigteilstürze aus VerblendMW einschließlich Edelstahlabfangungen, einschließlich statischer Berechnung ca. 290 m Betonfertigteil-Fensterbänke HAUS 1B ca. 940 m2 Verblendmauerwerk mit Dämmung aus Steinwolle ca. 166 m doppelte Grenadierschicht als Zulage ca. 82 m2 Reliefmauerwerk als Zulage ca. 57 m2 Styrodurdämmung im Fußpunktbereich ca. 77 m Bituminöse Abdichtung ca. 100 m2 Butylfolie ca. 100 mFertigteilstürze aus VerblendMW einschließlich Edelstahlabfangungen und statischer Berechnung ca. 36 St Betonfertigteil-Fensterbänke, Einzelläge ca. 2,00 m

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).