AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.07.2026 06:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-357952-2024/

KIZ Mainaschaff – Neubau Schulkindbetreuung / Hortgebäude – Objektplanung Gebäude und Innenräume

Notice-ID: ted-357952-2024 · Procedure-ID: d39f634e-9380-469b-a7aa-972f41e45672

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Mainaschaff, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Moritz Sammer, Mainaschaff
Veröffentlicht
17.06.2024
Frist (Submission)
18.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Mainaschaff plant den Neubau einer Schulkindbetreuung / eines Hortgebäudes „KIZ“ an der Ascapha Grund- und Mittelschule in Mainaschaff. ● Die Gesamtkosten (KG 200 – 700) werden mit ca. 11,65 Mio. € brutto angenommen. (Stand 04/2024) ● Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. (FAG) ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. Eine Machbarkeitsstudie (vgl. Teilleistungen LPH 1 + 2) als Grundlage für die weitere Bearbeitung liegt vor. ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
166 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).