AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 09:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-359222-2025/

Sanierung Remeis-Hügel (Roter Berg) mit Villa Remeis – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS

Notice-ID: ted-359222-2025 · Procedure-ID: 70b32660-f31b-4a7f-b64a-1b554fc7f22e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der Dr. Remeis Stiftung, Bamberg
Veröffentlicht
03.06.2025
Frist (Submission)
07.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Bamberg plant eine umfassende Generalsanierung der historischen Gebäude sowie der historischen Freianlagen und einen Anbau an der Villa Remeis in Bamberg. Die vorläufigen Gesamtkosten (KG 200 – 700) belaufen sich nach einer ersten Grobkostenannahme auf ca. 2,4 Mio. € brutto für die Bestandssanierung und ca. 1,7 Mio. € brutto für den Erweiterungsbau. Der Anteil der KG 400 daran beträgt ca. 180 TSD € brutto für den Bestand und ca. 270 TSD € brutto für die Erweiterung Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. (Bundesmittel Kultur und Medien; Bayerische Landesstiftung; Oberfrankenstiftung; Städtebauförderung) Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
30 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).