AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7ce2f85b-67a1-4ff1-9da7-df94bf9f1014) · Abgerufen am 03.08.2026 20:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-361218-2024/

Beauftragung von Planungsleistungen (Brandschutz) für Asklepios Klinikum Uckermark

Notice-ID: ted-361218-2024 · Procedure-ID: 7ce2f85b-67a1-4ff1-9da7-df94bf9f1014

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Stammdaten

Auftraggeber
Asklepios Klinikum Uckermark GmbH, Schwedt/Oder
Veröffentlicht
18.06.2024
Frist (Submission)
19.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Asklepios wurde im Jahr 1985 gegründet und zählt heute zu den größten privaten Klinikbetreibern in Deutschland. Die Klinikgruppe steht für eine hoch qualifizierte Versorgung ihrer Patienten mit einem klaren Bekenntnis zu medizinischer Qualität, sozialer Verantwortung und Innovation. Im Asklepios Klinikum Uckermark soll der Steri / die AEMP umgebaut und erweitert werden. Bezogen hierauf werden zunächst die Planungsleistungen (hier: Brandschutz) beauftragt. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).