AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEMSM9/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 07:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-364974-2026/

Fachplanung Freianlagen

Notice-ID: ted-364974-2026 · Procedure-ID: 517167d5-7906-4c8a-8a3a-d02c3c318daf

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Stammdaten

Auftraggeber
Große Kreisstadt Überlingen, Überlingen
Veröffentlicht
26.05.2026
Frist (Submission)
26.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Überlingen beabsichtigt nach Vorgaben aus dem Feuerwehrbedarfsplan 2022, das Areal der Hauptfeuerwache grundlegend umzubauen und umzugestalten, um den heutigen Anforderungen an die Feuerwehr gerecht zu werden und deren Leistungsfähigkeit auch zukünftig zu erhalten. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst: - Fachplanungsleistungen Freianlagen gem. § 39 HOAI - Leistungsphasen 1 - 9, stufenweise Beauftragung: o BA I und BA II LPH 1-3 o BA I und BA II LPH 4 o BA I LPH 5-6 o BA II LPH 5-6 o BA I LPH 7-9 o BA II LPH 7-9 Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterlagen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).