AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.04.2026 21:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-367446-2025/

Deutschland – Netzwerkinfrastruktur – aktives Netzwerk - Erneuerung in Schulen

Notice-ID: ted-367446-2025

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirk Oberbayern
Veröffentlicht
06.06.2025
Frist (Submission)
16.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32424000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.123.540 €

Beschreibung

Der Bezirk Oberbayern beabsichtigt, in 14 seiner schulischen Einrichtungen das aktive Netzwerk zu erneuern. Ziel ist es, die Grundlage für einen modernen Unterricht zu schaffen und den Schülern ein zukunftsfähiges Lernen zu ermöglichen. Umfassende Lichtbilder zu den jeweiligen Standorten einschließlich weiterer dazugehöriger Unterlagen (z.B. Lagepläne Accesspoints) sind unter nachfolgendem Link bereitgestellt: https://bbwmuc-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/ra3_gerstacker_bbwmuc_onmicrosoft_com/EjdsER6boitAgT3MOPfUhJUBlMvH-tP8C2hFb3zyLCenKQ?e=cDAxjt Eine Ortsbesichtigung hat an allen Schulstandorten zu erfolgen. Diese finden im Zeitraum vom 05.05.2025 bis 09.05.2025 statt. Einzelheiten hierzu sind dem Dokument "Allgemeine Hinweise" zu entnehmen. Weitere Ortsbesichtigungstermine an allen Schulstandorten werden in der Woche vom 19.05.2025 angeboten. Termine und Standorte werden über die Bieterkommunikation bekannt gegeben. Die im Dokument "Allgemeine Hinweise" dargelegten Rahmenbedingungen gelten weiterhin.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
91 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).