AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.06.2026 17:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-369585-2025/

Beschaffung von Sammelbehältern für die Bio- und Restabfallabfuhr im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

Notice-ID: ted-369585-2025 · Procedure-ID: 3653398f-d116-4ec7-992b-f36efa5f4bfa

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Neumarkt i.d. OPf.
Veröffentlicht
06.06.2025
Frist (Submission)
07.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Rahmenvertrag zur Beschaffung von Sammelbehältern für die Bio- und Restabfallabfuhr im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz Der Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz betreibt in seinem Landkreisgebiet in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von Bioabfall (ab 2026) und Restabfall über ein Holsystem und schreibt die Beschaffung der Sammelbehälter für die Bio- und Restabfallsammlung als Rahmenvertrag mit Leistungsbeginn ab dem 01.04.2026 für zunächst drei Jahre europaweit aus. Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich um 12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).